KAPITALSTRAFRECHT

DELIKTE

Die Verteidigung in Kapitalstrafsachen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Strafverteidigung. Das Kapitalstrafrecht erfasst vorsätzliche Tötungsdelikte und Verbrechen, die den Tod zur Folge haben, wie z.B. Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), Aussetzung mit Todesfolge, (§ 221 Abs. 1, 3 StGB) und Tötung auf Verlangen, (§ 216 StGB). 

FOLGEN

Bei diesen Delikten stehen regelmäßig hohe Haftstrafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe im Raum. Bei Mord und Totschlag ist zudem die Anordnung von Untersuchungshaft der Regelfall, ohne dass es den sonst erforderlichen Haftgrund der Flucht- oder Verdunklungsgefahr bedarf (§ 112 Abs. 3 StPO). Die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag entscheidet dabei über den Ausspruch einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe. Gerade hier zeigen sich daher regelmäßig diverse Ansatzpunkte, an die sich gewinnbringend eine Verteidigungsstrategie anknüpfen lassen.

Bei Kapitalstrafsachen handelt sich meist um besonders umfangreiche Verfahren, die nicht nur komplexe rechtsmedizinische, psychiatrische und psychologische Fragestellungen umfassen. Diese Verfahren erfordern auch exzellente materiell- und strafprozessualrechtliche Kenntnisse, da solche Taten vor dem Schwurgericht verhandelt werden. Wer wegen eine Kapitalstraftat im Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden steht, wird regelmäßig auch mit einem hohen Interesse von Seiten der Öffentlichkeit und dem Druck der Medien konfrontiert. Dem Druck eines Kapitalstrafverfahrens standzuhalten ist daher ohne kompetenten anwaltlichen Beistand nicht möglich. 

VERTEIDIGUNG

Die Rechtsanwaltskanzlei Domjan in München steht Ihnen gerne mit Engagement strafverteidigend und betreuend zur Seite und entwickelt mit Ihnen eine sinnvolle Prozessstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Selbstverständlich können Sie uns auch als Angehörige eines Festgenommenen kontaktieren.

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