AUSLIEFERUNGSRECHT

Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren erfordert umfassendes Fachwissen im internationalen und nationalen Strafrecht. Ob es sich um eine Red Notice oder einen europäischen Haftbefehl handelt – solche Verfahren sind komplex und greifen tief in die Grundrechte der Betroffenen ein.

 

AUSLIEFERUNG

Unter einer Auslieferung versteht man die Übergabe einer Person, die per Haftbefehl gesucht wird, von einem Staat an einen anderen. In Deutschland wird das Verfahren durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Einer Auslieferung geht zumeist ein Rechtshilfeersuchen des ersuchenden Staates voraus. Während ein Auslieferungsabkommen zwischen den Staaten hilfreich ist, kann eine Auslieferung auch auf vertragsloser Grundlage erfolgen.

Damit eine Auslieferung rechtmäßig ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Doppelte Strafbarkeit: Die Straftat muss in beiden Staaten strafbar sein.
  • Strafmaß: Die Tat muss nach deutschem Recht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sein.
  • Keine Todesstrafe: Eine Auslieferung ist ausgeschlossen, wenn im ersuchenden Staat die Todesstrafe droht.
  • Schutz vor politischer Verfolgung: Es darf keine Gefahr bestehen, dass der Verfolgte aufgrund seiner politischen Meinung, Religion oder Rasse verfolgt wird.

Ob eine Auslieferung zulässig ist, hängt immer von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen diese Voraussetzungen detailliert und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um eine unrechtmäßige Auslieferung zu verhindern.

 

„INTERNATIONALER HAFTBEFEHL“ UND INTERPOL RED NOTICES

Häufig wird von einem „internationalen Haftbefehl“ gesprochen. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen nationalen Haftbefehl, der über Interpol durch eine sogenannte Red Notice international bekannt gemacht wird. Diese Notice dient dazu, die gesuchte Person weltweit aufzuspüren und ihre Festnahme zu ermöglichen.

Red Notices können jedoch missbräuchlich eingesetzt werden, insbesondere aus politischen Gründen. Unsere Kanzlei prüft die Zulässigkeit der Red Notice und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein, um deren Löschung oder Suspendierung zu beantragen.

 
 

DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL: RECHTSHILFE INNERHALB DER EU

Ein besonderes Auslieferungsinstrument ist der Europäische Haftbefehl (EAW). Dieses vereinfachte Verfahren erleichtert die Übergabe von Personen innerhalb der Europäischen Union. Der Europäische Haftbefehl ist standardisiert und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Er kann sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe eingesetzt werden.

Die Voraussetzungen für einen Europäischen Haftbefehl sind:

  • Die Straftat muss in dem ersuchenden Staat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sein.
  • Für Deutsche gelten besondere Schutzmaßnahmen:
  • Eine Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Wird diese verweigert, kann die Strafe in Deutschland vollstreckt werden.
  • Bei Auslieferungen zur Strafverfolgung muss die Tat entweder einen klaren Auslandsbezug aufweisen oder es müssen Rücküberstellungsgarantien vorliegen.

Für Nicht-Deutsche sind die Voraussetzungen weniger streng. Dennoch können individuelle Faktoren, wie ein Lebensmittelpunkt in Deutschland, die Auslieferung verhindern.

 

ABLAUF EINES AUSLIEFERUNGSVERFAHRENS

Ein Auslieferungsverfahren besteht in der Regel aus zwei Phasen:

  1. Zulässigkeitsprüfung: Das Oberlandesgericht prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind.
  2. Bewilligungsentscheidung: Die zuständige Behörde (z. B. die Generalstaatsanwaltschaft) entscheidet über die Durchführung der Auslieferung.

 

SCHRITTE IM AUSLIEFERUNGSVERFAHREN

  1. Ausschreibung zur Fahndung, oft über Interpol.
  2. Vorläufige Festnahme des Betroffenen.
  3. Vorführung vor das Amtsgericht.
  4. Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Auslieferungshaftbefehl.
  5. Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung.
  6. Endgültige Bewilligungsentscheidung durch die zuständige Behörde.

 

AUSLIEFERUNGSHINDERNISSE UND VERTEIDIGUNGSSTRATEGIEN

Es gibt zahlreiche Hindernisse, die einer Auslieferung entgegenstehen können:

  • Schlechte Haftbedingungen: In einigen Staaten entsprechen die Haftbedingungen nicht den menschenrechtlichen Standards.
  • Abwesenheitsurteile: Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn der Verfolgte nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen konnte.
  • Politische Verfolgung: Insbesondere bei politisch motivierten Verfahren ist eine Auslieferung ausgeschlossen.

Unsere Kanzlei prüft sämtliche Hindernisse und verteidigt Ihre Rechte mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln. Dazu gehören:

  • Anträge auf nachträgliche Anhörung.
  • Überprüfung der Zulässigkeitsentscheidung durch das Oberlandesgericht.
  • Verfassungsbeschwerde, wenn keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
 

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

Auslieferungsverfahren erfordern oft die Zusammenarbeit mit Anwälten in anderen Ländern. Wir verfügen über ein internationales Netzwerk von Partnerkanzleien, um Ihre Verteidigung sowohl im ersuchenden als auch im ersuchten Staat optimal zu koordinieren. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung, um Ihre Rechte weltweit zu schützen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir stehen Ihnen bei Auslieferungsverfahren, Interpol Red Notices und Europäischen Haftbefehlen zur Seite.

 

ENGLISH VERSION

Defending against extradition proceedings requires comprehensive expertise in both international and national criminal law. Whether it involves an Red Notice or a European Arrest Warrant, such proceedings are complex and deeply affect the fundamental rights of those concerned.

 

WHAT IS EXTRADITION

Extradition refers to the transfer of a person, sought under a warrant, from one state to another. In Germany, extradition proceedings are governed by the Law on International Legal Assistance in Criminal Matters (IRG). While extradition is often based on a treaty, it can also occur without one on a case-by-case basis.

Key requirements for lawful extradition include:

  • Dual criminality: The alleged offense must be punishable in both countries.
  • Severity of the offense: The crime must carry a penalty of at least one year of imprisonment under German law.
  • Prohibition of the death penalty: Extradition is prohibited if the death penalty may be imposed.
  • Protection from political persecution: There must be no risk of persecution based on political opinion, religion, or race.

Each case is unique, and a thorough legal review is essential to assess the admissibility of extradition. Our firm specializes in defending against unjust extradition requests.

 

“INTERNATIONAL ARREST WARRANT2 AND INTERPOL RED NOTICES

The term “international arrest warrant” typically refers to a national arrest warrant disseminated globally via an Interpol Red Notice. This tool facilitates international cooperation in tracking and apprehending suspects. However, Red Notices are not arrest warrants themselves and can sometimes be misused, especially for political purposes.

Our firm offers comprehensive support, challenging the validity of Red Notices and seeking their suspension or removal where appropriate.

The European Arrest Warrant: Simplified Extradition within the EU

The European Arrest Warrant (EAW) is a streamlined extradition procedure used across the European Union. It simplifies the transfer of individuals for prosecution or the execution of a sentence.

Requirements for an EAW:

  • The offense must carry a penalty of at least one year of imprisonment.
  • For German nationals, extradition is subject to strict safeguards:
  • Consent is required for extradition to serve a sentence. Without consent, the sentence can be served in Germany.
  • For prosecution, extradition depends on whether the offense has a domestic or foreign connection.

Non-German nationals face fewer restrictions, but personal circumstances (e.g., family ties or residence in Germany) may still prevent extradition.

 

EXTRADITION PROCEDURE

Extradition proceedings generally consist of two stages:

  1. Admissibility review: Courts determine whether the legal requirements for extradition are met.
  2. Authorization decision: Administrative authorities decide whether extradition will proceed.

 

STEPS IN EXTRADITION

  1. Issuance of a Red Notice or arrest warrant.
  2. Preliminary arrest of the individual.
  3. Presentation before a local court.
  4. Request for an extradition detention order.
  5. Court ruling on the admissibility of extradition.
  6. Final authorization by administrative authorities.

 

EXTRADITION OBSTACLES AND DEFENSE

Common obstacles to extradition include:

  • Poor detention conditions: Many countries fail to meet minimum human rights standards in their prisons.
  • In absentia judgments: Extradition is prohibited if the individual was unable to attend the original trial.

Our firm thoroughly investigates all possible obstacles and uses every legal tool available to challenge extradition.

 

INTERNATIONAL COLLABORATION

Extradition cases often require cross-border cooperation. We work closely with trusted law firms in requesting and requested states to ensure the best possible defense. With our international network, we provide comprehensive support to protect your rights worldwide.

Contact us for expert legal representation in extradition proceedings, Interpol Red Notices, and European Arrest Warrants.

 

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